Reitabzeichen

In regelmäßigen Abständen haben unsere Reitschüler die Möglichkeit, auf unserer Reitsportanlage ihre Reitabzeichen abzulegen.

Reitabzeichen 10 (RA 10)

An der Prüfung zum Reitabzeichen 10 dürfen alle Reiter ohne Altersbe- schränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebi- ger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden. Was muss man können?

Reiten:
Reiten (mit und/oder ohne Sattel) an der Longe im Schritt und Trab (Leichttraben und/oder Aussitzen) und/oder Hintereinanderreiten im Schritt und Trab (kurze Reprisen)
Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände am Führzügel im Schritt und Trab abgeprüft. Stationsprüfungen:

Station 1
Pferdepflege: z. B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit Mithilfe beim Zäumen und Satteln

Station 2
Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse

Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt.

Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

2. Reitabzeichen 9 (RA 9)

An der Prüfung zum Reitabzeichen 9 dürfen alle Reiter ohne Altersbe- schränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebi- ger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

Was muss man können?

Reiten:
Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab (Leichttraben und Aussitzen) und Galopp

Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen wer- den im Außengelände in allen Grundgangarten abgeprüft.

Stationsprüfungen:

Station 1
Vorbereitung des Pferdes zum Reiten (Pflege, Mithilfe beim Satteln und Zäumen, Einstellen des Bügelmaßes)

Station 2
Grundsätze auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, Ethische Grundsätze

Station 3
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 10, Station 2, zusätzlich Führen gerade- aus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde Bestanden?

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt.

Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

3. Reitabzeichen 8 (RA 8)

An der Prüfung zum Reitabzeichen 8 dürfen alle Reiter ohne Altersbe- schränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

Was muss man können?

1. Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E
Reiten ohne Bügel mindestens im Schritt. Nach Möglichkeit sollte auf dem Außenplatz geritten werden.

2. Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln Reiten einer Geschicklichkeitsaufgabe inklusive des Reitens im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen und Bodenricks.
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leich- ten Sitz und beim bergauf und bergab reiten abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

Station 1
Rassen, Farben, Abzeichen, Körperbau

Station 2
Grundkenntnisse über die gezeigten Sitzformen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung

Station 3
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 9, Station 3, zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt

Bestanden?

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt.

Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

4. Reitabzeichen 7 (RA 7)

An der Prüfung zum Reitabzeichen 7 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?

1. Teilprüfung Dressur

Vorstellen der Pferde/Ponys (einzeln oder zu zweit) in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten Dressurreiteraufgabe auf dem Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Trab.

2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten Sitz und in verschiedenen Tempi abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

Station 1
Grundkenntnisse über die Gangarten, Hufschlagfiguren und Abteilungsreiten

Station 2
Sicherheit im Umgang/beim Reiten, Ethische Grundsätze

Station 3
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 8, Station 3, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen

Bestanden?

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt.
Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

5. Reitabzeichen 6 (RA 6)

An der Prüfung zum Reitabzeichen 6 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

Was muss man können?

1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit).
Reiten ohne Bügel in den drei Grundgangarten.

2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

Station 1
Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit

Station 2
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 7, Station 3, zusätzlich Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorführung, Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen

Bestanden?

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt.
Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

6. Reitabzeichen 5 (RA 5)

An der Prüfung zum Reitabzeichen 5 dürfen alle Reiter ohne Altersbe- schränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben.
Voraussetzungen für Reiter und Pferd

Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzungen sind die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7 und 6 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.

Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungs- anforderungen genügen.

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit) Hilfszügel sind zugelassen
Reiten ohne Bügel in allen Gangarten

2. Teilprüfung Springen
a. Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
b. Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des
Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung.
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb/Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teil- prüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E

Station 2
Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport

Station 3
Kenntnisse zur Unfallverhütung

Station 4
Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangen- labyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

Wer hat bestanden?

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Gelände- reiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

7. Reitabzeichen 4 (RA 4)

Voraussetzungen für Reiter und Pferd

Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 4 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzungen sind die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Reitabzeichen 5 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu zweit geritten wird; Hilfszügel sind nicht erlaubt.

2. Teilprüfung Springen
a) Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
b) Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teil- prüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse A, Skala der Ausbildung

Station 2
Fitness des Reiters

Station 3
Grundausrüstung eines Reitpferdes

Wer hat bestanden?

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 4 hat die Teilprüfung Gelände- reiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

8. Reitabzeichen 3 (RA 3)

Voraussetzungen für Reiter und Pferd
Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 3 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzungen sind
die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Reitabzeichen 4 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang. Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse L auf Trense gemäß Aufgabenheft, einzeln geritten

2. Teilprüfung Springen
Stilspringprüfung Klasse A** mit Standardanforderungen Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse A abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse L

Station 2
Verhaltens-/Ehrenkodex im Pferdesport

Station 3
Trainingslehre (Kondition, Koordination)

Wer hat bestanden?

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 3 hat die Teilprüfung Gelände- reiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

9. Reitabzeichen 2 (RA 2)

Voraussetzungen für Reiter und Pferd

Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 2 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzungen sind die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Reitabzeichen 3 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang. Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen.

1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse L auf Kandare gemäß Aufgabenheft, einzeln geritten

2. Teilprüfung Springen
Stilspringprüfung Klasse L mit Standardanforderungen Die Teilprüfung Geländereiten kann nach den anderen Teilprüfungen auch zeitgleich unabhängig von diesen erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse L abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse L, Skala der Ausbildung

Station 2
Verpassen der Ausrüstungsgegenstände insbesondere Gebiss/Kandare

Station 3
Trainingslehre, funktionale Anatomie, Exterieurlehre

Wer hat bestanden?

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.

9.1 Reitabzeichen 2 (Dressur)

Voraussetzungen für Reiter und Pferd

Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 2 Dressur ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzungen sind die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Reitabzeichen 3 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 6 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse M auf Kandare gemäß Aufgabenheft

2. Teilprüfung Stationsprüfungen

Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse, Skala der Ausbildung

Station 2
Verpassen der Ausrüstungsgegenstände insbesondere Gebiss/Kandare

Station 3
Trainingslehre, funktionale Anatomie, Exterieurlehre

Wer hat bestanden?

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.

10. Reitabzeichen 1 (RA 1)

Voraussetzungen für Reiter und Pferd

Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 1 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzungen sind die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Reitabzeichen 2 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 6 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse M auf Kandare gemäß Aufgabenheft

2. Springen
Stilspringprüfung Klasse M* mit Standardanforderungen

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse M

Station 2
Trainingslehre (Ursache/Wirkung)

Wer hat bestanden?

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.

11. Reitabzeichen Gold

Das Reitabzeichen in Gold wird aufgrund von Turniererfolgen verliehen. Dazu muss der Reiter/die Reiterin einen Antrag an die Landeskommission/ den Landespferdesportverband bzw. an die FN stellen.